| Persönliche Eignung für den Beruf des Revisors |
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"So wertvoll sachliche Kontrolleinrichtungen, sowie mechanische oder automatische Kontrollen an sich sein mögen, so sind sie doch nicht geeignet, die persönliche Revision auszuschalten. Diese persönliche Seite der Revision ist jedoch abhängig von der persönlichen Eignung der die Revision ausführenden Persönlichkeiten. Es ist ein unverzeihlicher Irrtum, wenn man glaubt, daß genügende Sachkenntnis ohne weiteres auch die Befähigung in sich schließt, Revisionen auszuführen. So haben sich, leider Gottes besonders in Deutschland, eine große Anzahl von Menschen, welche überaus tüchtige Buchhalter sein mögen, dazu verleiten lassen, sich dem Beruf des Bücherrevisors zu widmen. Zu ihnen kommen noch eine Anzahl von anderen, welche, durch augenblickliche Stellungslosigkeit veranlaßt, jedoch nicht gestützt auf die Fachkenntnisse wie die vorgenannten, sich als sog. fliegende Buchhalter und Bücherrevisoren diesen verantwortungsvollen Berufe zuwandten. Aus diesem Heer teils beruflich genügend vorgebildeter, teils mangelhaft oder schlecht geschulter Buchhalter pflegte sich bis heute die Mehrzahl nicht nur der unbeeidigten, sondern auch ein Teil der beeidigten Bücherrevisoren zu rekrutieren. Dies hatte zur Folge, daß es einer verhältnismäßig kleinen Anzahl nur gelungen ist, den Namen und die Praxis eines vollwertigen Revisors zu erringen. Es ist selbstverständlich Voraussetzung, daß der Revisor und im höheren Grade der Gutachter (Buchsachverständige) über die erforderlichen Fachkenntnisse, die sein Beruf von ihm verlangt, verfügen muß. (...) Weit wichtiger aber ist die Forderung, daß der Revisor eine Persönlichkeit darstellt, welche nach ihrer sozialen Schichtung, ihrer ethischen Wertung und ihrem Charakter geeignet ist, den Anforderungen eines höchst verantwortungsvollen Berufes gerecht zu werden. Gerade diese Eigenschaften sind eine unerläßliche Forderung. Während Fachkenntnisse im Laufe der Zeit hinzuerworben werden können, muß die sittliche Festigung der Persönlichkeit in dem Moment der freien Ausübung des Berufes schon vorhanden sein." aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 32 mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke" |