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Der Treuhänder

"(...) Es gibt wohl selten ein vertrauenserweckenderes Firmenschild, als das "zur treuen Hand". Denn "Treu und Glauben" ist doch der oberste ethische Grundsatz im Reiche des Merkurs, soll es wenigstens sein.

Der Begriff "Treuhand" sagt aber in allererster Linie, daß der der treuen Hand erteilte Auftrag, z. B. die Verwaltung von Vereinsgeldern oder Geldsammlungen zu wohltätigen Zwecken usw., daß dieser Auftrag ausschließlich auf „Vertrauen" fußt. Dieses Vertrauen involviert den Treubegriff und hinzu tritt die schützende „Hand", in welche das Vertrauen bzw. der Auftrag, das Mandat, vertrauensvoll gelegt wird. (...)

Die „treue Hand" ist ein ethischer Begriff; er zählt zu den wenigen ethischen Begriffen des Wirtschaftslebens. Er ist als vollkommen losgelöst von dem wirtschaftlichen Egoismus zu betrachten, ja es ist ein rein altruistischer Begriff eine immaterielle Geschäftstätigkeit soll damit bezeichnet werden. Der Treuhänder handelt nur für fremde Interessen, also kann er nie im eigenen Interesse Geschäfte abschließen. (...)"

aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 52

mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke"