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Der Arbeitsplan des Revisors

"In demselben Umfange, wie der Erfolg kaufmännischer Unternehmungen bedingt wird durch die mehr oder minder geschickte innere und äußere Organisation des Unternehmens selbst, ist auch der Erfolg einer Buchführung abhängig von der Aufstellung eines klaren Revisionsprogramms bzw. eines Arbeitsplanes des mit der Revision beauftragten Revisors. Es ist eine nur zu oft zu beobachtende Erscheinung, daß Revisoren an ihre Prüfungsarbeit herantreten, ohne sich über Ziel und Zweck der erteilten Aufgabe, ferner aber auch über den Weg, der zur Lösung der Aufgabe am zweckmäßigsten führt, klar geworden zu sein.

Es ist daher von jedem ordentlichen Revisor zu verlangen, daß er sich vor Beginn jeder Revision einen Arbeitsplan aufstellt. Hierzu ist erforderlich, daß mit Klarheit das Ziel der Revision erkannt wird.Um hierfür den richtigen Gesichtspunkt gewinnen zu können, bedarf es einer Betrachtung der verschiedenen Arten der Revision. Selbstverständlich hat der Revisor sich nach dem erteilten Auftrag zu richten, soweit dies mit seinem Gewissen vereinbar ist.

Unvereinbar mit dem Wesen eines ordentlichen Revisors ist es jedoch, daß der Revisor sich erforderlichenfalls darauf beruft, sofern ihm ein Versehen nachgewiesen werden kann, dies habe nicht im Rahmen seines Auftrages gelegen. Es ist auf jeden Fall der Rahmen des Auftrages zu durchbrechen, wenn sich Tatsachen ergeben, die von dem gewissenhaften Revisor eine Erweiterung seiner Tätigkeit gebieterisch fordern. So z. B. sind Stichproben in dem Moment zu lückenlosen Prüfungen auszugestalten, wenn sich Anhaltspunkte für sich häufende Fehler oder Fehlerquellen ergeben."

aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 102

mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke"