| Aufnahme von baren Kassenbeständen |
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"Der geschickte und erfahrene Revisor ist am besten danach zu beurteilen, wie er die Aufnahme von Kassenbeständen vornimmt. Derartige Aufnahmen erweisen sich bei jeder erstmaligen Revision als notwendig, da sie einen Gradmesser bilden für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der inneren Verwaltung eines Unternehmens. Ferner aber sollten sie stets ausgeführt werden bei Überwachungsrevisionen und zwar bei jeder Zwischenrevision; bei Unterschlagungsrevisionen verstehen sie sich von selbst. Sollen derartige Revisionen von Erfolg begleitet sein, so müssen sie unbedingt unerwartet erfolgen." aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 141 mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke" |