| Begriff der Revision |
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"Es ist ganz klar, daß zur kritischen Arbeitswiederholung auch die kritische Beobachtung und Überwachung im Sinne der laufenden Kontrolle gehört, ebenso aber auch eine gewisse Planmäßigkeit, welche sich aus den der Kritik unterworfenen Arbeitshandlungen zweckmäßigerweise ergibt. Somit kann, ganz allgemein aufgefaßt, der Begriff der Revision folgendermaßen erfaßt werden: „Revision ist die planmäßige Kritik ausgeführter Arbeitshandlungen irgendwelcher Art im Sinne einer Arbeitswiederholung und zwar vollständig oder teilweise." Dieser Begriff läßt sich auf jedes Gebiet anwenden: Ob es sich nun um die Prüfung von körperlichen oder geistigen Arbeitern handelt oder um Vorgänge technischer oder wirtschaftlicher Art, oder, wie im vorliegenden Falle, um kaufmännische und behördliche Buchprüfungen ist durchaus nebensächlicher Natur, die Hauptsache bleibt die „kritische Betrachtung ausgeführter Arbeitshandlungen." Der Gegenstand unserer weiteren Betrachtungen ist nun nicht Revision im allgemeinen, sondern die kaufmännische und behördliche Buchprüfung, insbesondere das bei diesen Buchprüfungen anzuwendende Verfahren, die Revisionstechnik." aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 4 mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke" |