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MaRisk Versicherungen

Am 22.01.2009 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Rundschreiben 3/2009: Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA). Das Rundschreiben gilt für Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften.

Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement beaufsichtigter Unternehmen berücksichtigen verbindlich den § 64a (Geschäftsorganisation) sowie den § 104s (Besondere organisatorische Pflichten von Finanzkonglomeraten) VAG. Die konkrete Ausgestaltung des Risikomanagements liegt bei den Unternehmen und sollte die unternehmensindividuellen Risiken, die Art und den Umfang des Geschäftsbetriebes und das Geschäftsmodell berücksichtigen.

Wesentliche Regelungen des Rundschreibens betreffen die Festlegung einer angemessenen Risikostrategie sowie entsprechender aufbau- und ablauforganisatorischer Regelungen, die Einrichtung eines angemessenen internen Steuerungs- und Kontrollsystems, die Etablierung einer Internen Revision und die Einrichtung von internen Kontrollen.

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