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Prüfung Kapitalanlagen Sozialversicherungsträger

Definition Sozialversicherungsträger

  • Sozialversicherungsträger sind Einrichtungen der sozialen Sicherheit, die aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen erbringen. Zu ihnen gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, der Deutsche Rentenversicherungs Bund sowie die Berufsgenossenschaften.
  • Nach § 80 Sozialgesetzbuch IV (SGB) ist jeder Versicherungsträger verpflich-tet, seine Mittel so anzulegen und zu verwalten, dass ­ ein
    • Verlust ausgeschlossen erscheint
    • ein angemessener Ertrag erzielt wird und
    • eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.
  • Vereinfacht ausgedrückt lassen sich als Generalnormen Sicherheit, Liquidität und Ertrag ausdrücken. Die Forderung nach Sicherheit ist dabei in ihren bei-den Ausprägungen (objektive und subjektive Sicherheit) zu erfüllen.
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