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Prüfung Kapitalanlagen Sozialversicherungsträger |
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Definition Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungsträger sind Einrichtungen der sozialen Sicherheit, die aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen erbringen. Zu ihnen gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, der Deutsche Rentenversicherungs Bund sowie die Berufsgenossenschaften.
- Nach § 80 Sozialgesetzbuch IV (SGB) ist jeder Versicherungsträger verpflich-tet, seine Mittel so anzulegen und zu verwalten, dass ein
- Verlust ausgeschlossen erscheint
- ein angemessener Ertrag erzielt wird und
- eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.
- Vereinfacht ausgedrückt lassen sich als Generalnormen Sicherheit, Liquidität und Ertrag ausdrücken. Die Forderung nach Sicherheit ist dabei in ihren bei-den Ausprägungen (objektive und subjektive Sicherheit) zu erfüllen.
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| Datei | Beschreibung | Dateigröße | Zuletzt bearbeitet |
Sozialversicherungsträger | Prüfung von Sozialversicherungsträgern | 225 Kb | 26.08.2010 16:08 |
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