| Fraud |
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In den letzten zwei Jahren wurde international nahezu jedes zweite Unternehmen Opfer eines Wirtschaftsdeliktes. Keine Branche blieb von Wirtschaftskriminalität verschont. Der Finanzsektor, Handel und Telekommunikation stehen an der Spitze der betroffenen Sparten. Die Risikolage wird zu selten realistisch eingeschätzt. Entsprechend gering sind die Investitionsbereitschaft und das Engagement zur Prävention. Integraler Bestandteil nahezu allen gesellschaftlichen und unternehmerischen Handelns ist die Informationstechnologie. Aus dem steten Fortschritt ergeben sich immer neue und weitreichendere Potenziale für dolose und deliktische Handlungen. Unter dolosen Handlungen versteht man Bilanzmanipulationen, Untreue, Unterschlagung und zum Schaden des Unternehmens absichtlich durchgeführte Handlungen. Den Begriff Delikt verwendet der Kriminologe für alle im weitesten Sinne strafrechtlichen Verfehlungen. Als gesetzliche Grundlagen sind die §§ 242 ff. StGB zu berücksichtigen, die auf die Straftatbestände Diebstahl, Unterschlagung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Korruption abstellen. Daneben ergeben sich kodifizierte Anforderungen aus dem KonTraG, dem AktG, dem Corporate Governance Kodex sowie den Prüfungsstandards der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revision. Potenzielle Täter sind in der Regel die eigenen Mitarbeiter des Unternehmens aus allen Hierarchieebenen, aber auch externe Angreifer sind zu nennen. Zur Motivlage gehören eigene Bereicherungsabsichten, die Initiierung durch Dritte oder Geltungsbedürfnisse. Mögliche Hintergründe sind starker Vertriebsdruck und Provisionsstreben, angespannte private finanzielle Verhältnisse, unangemessener Lebensstandard, Spielsucht, Habgier, Erpressungen, Versprechen von Gegenleistungen oder dergleichen. |